Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht enthält alle Normen, durch die der Staat das Wirtschaftsleben lenkt und begrenzt. Das Wirtschaftsrecht besteht aus drei Elementen: Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Wirtschaftsprivatrecht.
Das Wirtschaftsverfassungsrecht befasst sich mit der Stellung des Grundgesetzes zur Wirtschaft. Oftmals wurde behauptet, das GG sieht als Wirtschaftsform die soziale Marktwirtschaft vor. Die Wahrheit ist jedoch, dass das GG keine Wirtschaftsform vorsieht; es ist wirtschaftspolitisch neutral. Begrenzungen gibt es nur durch das Rechts- und Sozialstaatsprinzip, die Grundrechte und das Demokratieprinzip.
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht enthält Normen, durch die der Staat aktiv (z.B. durch Behörden oder Kartelle) an der Wirtschaft teilnehmen kann. Bereiche des Wirtschaftsverwaltungsrechts sind die Wirtschaftsförderung, Wirtschaftslenkung, Monopolverwaltung und Überwachung durch den Staat.
Das Wirtschaftsprivatrecht regelt den Güter und Leistungstausch auf dem Markt; vom Produzenten über den Händler bis hin zum Konsumenten. Das Wirtschaftprivatrecht wird vor allem durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB) bestimmt. Aber auch das europäische Wirtschaftsrecht ist bedeutend.
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