Vorläufiger Rechtsschutz
Der vorläufige Rechtsschutz ist das schnellste Mittel zum Schutz von subjektiven Rechten vor Entscheidungen im Hauptsacheverfahren. Solche Verfahren können sehr langwierig sein, sodass die Gefahr groß ist, dass ein Recht bis zur Entscheidung entfällt, verkürzt wird oder eine Rechtsverletzung fortgesetzt wird. Der Einsatz eines vorläufigen Rechtsschutzes kann entweder gesetzlich bestimmt sein oder vom Gericht angeordnet werden. Der Prüfungsmaßstab bei einer gerichtlichen Anordnung ist jedoch geringer. Hier wird nur aufgrund des vorliegenden Sachverhalts entschieden (evtl. mit einer eidesstattlichen Versicherung des Antragstellers), ob ein vorläufiger Rechtsschutz in Frage kommt.
Im Zivilprozess gibt es drei Rechtsmittel des vorläufigen Rechtsschutzes: Der Arrest (§§ 916ff. ZPO) sichert eine Geldforderung, die einstweilige Verfügung (§§ 935ff. ZPO) sichert einen nicht auf Geld bezogenen Anspruch und die einstweilige Anordnung bringt eine vorläufige Entscheidung des Gerichts während des Verfahrens.
Bei arbeitsgerichtlichen Verfahren gilt stets der Beschleunigungsgrundsatz. Aber wenn dieser nicht mehr ausreicht, sind auch hier die Instrumente des Zivilprozesses anwendbar. Die Vorschriften der ZPO sind außerdem auf die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden.
Bei der Durchsetzung von Verwaltungsakten ist der Betreffende schon per Gesetz geschützt, sobald er gegen diese Akte förmlich vorgeht. Widerspruch und Anfechtungsklage haben hier gemäß § 80 Absatz 1 Satz 1 VwGO eine aufschiebende Wirkung auf die Durchsetzbarkeit des Verwaltungsaktes, wobei diese Wirkung oftmals durchbrochen wird. Der vorläufige Rechtsschutz wird aufgrund eines Antrags beim Gericht, das über die Hauptsache entscheidet, erteilt.
Bei einem Steuer- und Finanzprozess und einem sozialgerichtlichem Verfahren ist die Rechtslage ähnlich der im Verwaltungsgerichtsprozess.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Sven von Below entweder per Email an Kanzlei(at)von-Below.de oder telefonisch unter 0211-8302038.



