Urlaubsanspruch bei Kündigung
Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses gibt es zum Einen die Möglichkeit, sich den verbleibenden Urlaub auszahlen zu lassen (siehe Abgeltung). Alternativ kann verbleibender Urlaub bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch noch in Anspruch genommen werden. Für die Frage, wie viel Urlaub dem Arbeitnehmer noch zusteht, kommt es auch hier auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub besteht nur bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte.
Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Sven von Below entweder per Email an Kanzlei(at)von-Below.de oder telefonisch unter 0211-8302038.



