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Steuerberater


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Urlaubsanspruch, Abgeltung

Wenn es im Laufe eines Kalenderjahres zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, ist eventuell verbleibender Resturlaub vom Arbeitgeber auszubezahlen (sog. Abgeltung des Urlaubsanspruches). Die Höhe des Auszahlungsanspruchs richtet sich dabei nach dem bisherigen Gehalt.

Wie viel Resturlaub dem Arbeitnehmer noch zusteht, hängt davon ab, ob das Arbeitsverhältnis in der ersten oder in der zweiten Jahreshälfte beendet wurde. Nur bei Beendigung in der zweiten Jahreshälfte steht dem Arbeitnehmer der volle Jahresurlaub zu. (§ 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz)

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Sven von Below entweder per Email an Kanzlei(at)von-Below.de oder telefonisch unter 0211-8302038.