Streitwert
Der Streitwert bezeichnet den bemessenen Geldwert des Streitgegenstandes. Dieser ist oftmals ausschlaggebend für die Zuständigkeit des Amts- oder Landsgerichts, für die Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren oder auch die Zulässigkeit eines Rechtsmittels.
Für die Gebühren des Anwalts ist der Gegenstandswert ein Synonym für den Streitwert. Für die Gebühren der Gerichte und auch der Notare ist der Geschäftswert ein Synonym für den Streitwert.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Sven von Below entweder per Email an Kanzlei(at)von-Below.de oder telefonisch unter 0211-8302038.



