Schadensersatzrecht
Der Schadensersatz ist ein Rechtsmittel zum Schadensausgleich. Meist kommt die Schadensersatzleistung aufgrund Gesetzes zustande; sie kann aber auch per Vertrag geschuldet werden (sog. Schadensversicherung).
Eine gesetzliche Schadensersatzpflicht ergibt sich aus unerlaubter Handlung gemäß den §§ 823 ff. BGB. Hier müsste das Leben, der Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht widerrechtlich von einem anderen verletzt worden sein. Zu dem sonstigen Recht gehört nach ständiger Rechtssprechung das Recht am ausgeübten Gewerbebetrieb, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, der berechtigte Besitz, Immaterialgüter und Familienrechte. Reine Vermögensschäden sind hier nicht ersatzfähig; vielmehr muss auch eines der aufgeführten Rechtsgüter verletzt worden sein. Die Schadensersatzpflicht wird auch ausgelöst, wenn gegen ein Gesetz verstoßen wurde, das den Schutz des anderen bezweckt (z.B. die Vorschriften des Strafgesetzbuches).
Der vertragliche Schadensersatz ist in den §§ 280 ff. BGB geregelt. Hier müssen vorvertragliche Schutzpflichten, Haupt- oder Nebenpflichten eines Vertrages oder Schutzpflichten des Vertrages (§ 241 Abs. 2 BGB) verletzt worden sein. Von den Pflichtverletzungen können auch unbeteiligte Dritte betroffen sein, die dann auch einen Schadensersatzanspruch haben. Zudem kann es auch im Falle einer Drittschadensliquidation zu einer Verschiebung des Schadens auf einen unbeteiligten Dritten gekommen sein.
Normalerweise haftet jeder nur für eigenes Verschulden. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen jemand für das Verschulden eines anderen haftet. So haftet ein Auftraggeber für seinen Gehilfen, außer ihm gelingt der Beweis, dass er den Gehilfen sorgfältig ausgewählt und überwacht hat. Eine solche verschuldensunabhängige Haftung existiert auch bei Tier- und Fahrzeughaltern (Gefährdungshaftung).
Des Weiteren muss die Pflichtverletzung oder Rechtsgutsverletzung ursächlich für den Schaden gewesen sein (sog. Kausalität). Die Rechtsgutsverletzung muss zudem rechtswidrig begangen worden sein.
Der Geschädigte trägt die Beweislast für den Haftungsgrund, die Kausalität und das Verschulden des Schädigers.
Die Höhe des Schadensersatzes ist im Einzelfall zu klären.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Sven von Below entweder per Email an Kanzlei(at)von-Below.de oder telefonisch unter 0211-8302038.



