Reiserecht
Die Kanzlei von Below verfügt über jahrelange Praxis in der Bearbeitung reiserechtlicher Fälle. Dabei vertritt Rechtsanwalt von Below sowohl Reisende als auch Reiseveranstalter im gesamten Bundesgebiet.
Sollte Ihre Reise nicht Ihren Erwartungen entsprochen haben, sind wir Ihnen gerne dabei behilflich, Ihre Ansprüche gegenüber Reiseunternehmen oder Fluggesellschaften durchzusetzen. Wir beraten Sie in sämtlichen Belangen des Reiserechts. Sowohl bei aufgetretenen Problemen bei Pauschalreisen (bspw. Flug und Hotel), bei Flugreisen (nur Flug) und sonstigen Beförderungs- oder Beherbergungsverträgen bieten wir Ihnen unsere Unterstützung zur Rechtsverfolgung an.
Oftmals scheitern die Ansprüche des Reisenden gegenüber Reiseveranstaltern oder Fluggesellschaften an vermeidbaren Fehlern im Vorfeld der Anmeldung. Häufig gemachte Fehler sind hierbei die nicht unverzüglich erfolgte Mängelanzeige vor Ort, die fristgerechte Anspruchsanmeldung, die Sicherung von Beweisen, die Anspruchsanmeldung gegenüber dem richtigen Anspruchsgegner, die fehlende Berechtigung zur Anspruchsgeltendmachung für andere Mitreisende (Aktivlegitimation). Auch erfolgen vielfach Kulanzangebote von Reiseveranstaltern, die voreilig von den Reisenden angenommen werden.
Um Ansprüche aus einer Pauschalreise geltend machen zu können, ist es in der Regel erforderlich, dass Sie diese unverzüglich nach dem Auftreten des Mangels vor Ort gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder sonstigen zur Entgegennahme berechtigten Stellen - am besten schriftlich - anzeigen.
Minderungs- und Schadensersatzansprüche aus einem Reisevertrag sind gemäß § 651g BGB spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Auch sollten Sie bei Auftreten von Reisemängeln versuchen, ihre Beweise zu sichern. Dies kann beispielsweise durch Fotoaufnahmen, dem Notieren von Zeugen u.ä. geschehen.
Ihre Anspruchsgeltendmachung aus Verspätungen oder Ausfällen/ Annulierungen von Flügen sind von Pauschalreisen zu unterscheiden und unterliegen internationalem Einheitsrecht (Montrealer Übereinkommen, Warschauer Abkommen), europäischem Gemeinschaftsrecht (beispielsweise der VO (EG) Nr. 261/ 2004) als auch nationalen Rechtsquellen.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Sven von Below entweder per Email an Kanzlei(at)von-Below.de oder telefonisch unter 0211-8302038.
Insbesondere beraten wir Sie bei folgenden Themen:



