Frankfurter Tabelle
Die vom Landgericht Frankfurt entwickelte Frankfurter Tabelle gibt einen unverbindlichen Anhaltspunkt für den Umfang einer Reisepreisminderung. In Bezug auf den jeweiligen Mangel wird der Umfang der Minderung meist als Prozentsatz dargestellt.
Grundlage für die konkrete Berechnung ist der Reisepreis, hier können aber gewisse Einschränkungen greifen. Bei mehreren Mängeln ist eine Addition der einzelnen Prozentsätze grundsätzlich möglich, auch hier sind aber Besonderheiten zu beachten. Für eine exakte Berechnung Ihrer Minderungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Sven von Below.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Rechtsanwalt Sven von Below entweder per Email an Kanzlei(at)von-Below.de oder telefonisch unter 0211-8302038.



