Arbeitsrecht
Die Situation auf dem Arbeitsmarkt wird stets komplizierter. Ganz gleich ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind.
Wenn Ihnen als Arbeitnehmer eine Kündigung droht oder diese bereits ausgesprochen worden ist, Sie von Kurzarbeit betroffen sind oder Ihr Arbeitsverhältnis aufgehoben werden soll, so helfen wir Ihnen gerne weiter. Hierbei ist es bei Kündigungen insbesondere entscheidend, die kurzen Fristen zur Erhebung einer beabsichtigten Kündigungsschutzklage nach Ausspruch der Kündigung nicht zu versäumen.
Auch als Arbeitgeber sehen Sie sich mit zahlreichen Problemen des Arbeitsrechts konfrontiert. Sie sind gezwungen, Arbeitnehmer zu entlassen, oder Teile Ihres Betriebes stillzulegen. Bei der Prüfung und Gestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen sowie der Erstellung von Aufhebungsverträgen stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Ebenfalls sind wir Ihnen bei Betriebsvereinbarungen und der generellen Zusammenarbeit mit Ihrem Betriebsrat behilflich.
Insbesondere beraten wir Sie bei folgenden Themen:



