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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist in das Individualarbeitsrecht und in das kollektive Arbeitsrecht unterteilt. Das Individualarbeitsrecht beinhaltet den Arbeitsvertrag, die Pflichten beider Parteien, Störungen und die Beendigung (Kündigung). Das kollektive Arbeitsrecht hingegen beinhaltet das Tarifvertragsrecht, das Betriebsverfassungsrecht bzw. Personalvertretungsrecht und das Arbeitskampfrecht.

Zu den Arbeitnehmern gehören nicht Auszubildende, Heimarbeiter, Geschäftsführer, Handelsvertreter und freie Mitarbeiter. Bestimmte Regeln des Arbeitsrechts sind aber auch hier anwendbar.

Leitende Angestellte haben einen besonderen Kündigungsschutz und unterliegen im Bereich der Interessenvertretung dem Sprecherausschussgesetz und nicht dem Betriebsverfassungsgesetz.

Bei Fragen bezüglich des gesamten Arbeitsrechts wenden Sie sich an Rechtsanwalt Sven von Below entweder per Email an Kanzlei(at)von-Below.de oder telefonisch unter 0211-8302038.