Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz: AGB; umgangssprachlich: Kleingedrucktes) sind in den §§ 305 bis 310 BGB geregelt und stellen vorformulierte Vertragsbedingungen dar, die für eine Vielzahl von Verträgen eingesetzt werden.
Man kann die AGB direkt als Kleingedrucktes äußerlich sichtbar machen oder sie direkt in den Vertrag aufnehmen. Nach § 305 Abs. 1 BGB ist es gleichgültig, welchen Umfang die AGB haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat.
Auf die AGB muss der Verwender ausdrücklich hinweisen. Außer dieser Hinweis ist nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich, dann genügt ein Hinweis auf die AGB durch einen deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses. Zudem muss die andere Partei die Möglichkeit haben, von dem Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen. Des Weiteren muss die andere Partei mit den AGB einverstanden sein. Ausnahmen können zwischen Unternehmen bestehen.
§ 305 b BGB legt fest, dass individuelle Vertragsabreden Vorrang vor den AGB haben.
Nach § 305c BGB werden überraschende Klauseln, also solche die von den wesentlichen Erwartungen abweichen und mit denen man aufgrund ihrer Ungewöhnlichkeit nicht zu rechnen hat, nicht Bestandteil des Vertrages. Zweifel bei dieser Auslegung gehen zu Lasten des Verwenders.
Da die Verwender (meist Unternehmen) schnell ihre wirtschaftliche Stärke und Erfahrenheit ausnutzen können, hat man zum Wohle des Vertragspartners einige Klauseln als unwirksam erklärt. In §§ 307-309 BGB sind diese Klauseln (z.B.: Haftungsklauseln) aufgelistet. Die AGB sind also einer Inhaltskontrolle zu unterziehen, wobei § 310 BGB in einigen Fällen diese Anwendung ausschließt (z.B.: AGB gegenüber einem Unternehmer).
Es gilt zudem absolutes Umgehungsverbot bezüglich der §§ 305-310 BGB durch andere Gestaltungen.
Aufgrund der Komplexität der AGB-Regelungen, ist es ratsam, bei deren Erstellung einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die AGB stets auf die Bedürfnisse des jeweilig abzubildenden Geschäftsprozesses individuell angepasst werden müssen.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Sven von Below entweder per Email an Kanzlei(at)von-Below.de oder telefonisch unter 0211-8302038.



