Abmahnung
Die Aufgabe der Abmahnung liegt in der Rügung eines Fehlverhaltens. Meist geht eine Abmahnung vom Arbeitgeber aus.
Die Abmahnung ist ein wichtiger Bestandteil des Kündigungsschutzes, da sie Voraussetzung für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung ist. Entbehrlich ist sie nur in Extremfällen, wobei das Festhalten an dem Arbeitsverhältnis unzumutbar wäre (z.B. bei einem Diebstahl).
Damit die Abmahnung wirksam ist, bedarf sie drei wichtiger Bestandteile. Sie muss zuallererst den konkreten Sachverhalt des Fehlverhaltens benennen. Hinzukommen muss der Hinweis, dass dieses Verhalten in Zukunft nicht mehr geduldet wird. Zuletzt muss die Abmahnung noch die konkrete Maßnahme benennen, die bei wiederholtem Fehlverhalten vorgenommen wird (z.B. die Kündigung).
Wenn Fragen bestehen, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Sven von Below entweder per Email an Kanzlei(at)von-Below.de oder telefonisch unter 0211-8302038.



