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Steuerberater


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Abfindung

Abfindungen sind einmalige Geldzahlungen, die getätigt werden, um die Abgeltung von Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen zu gewährleisten.

Diese Geldzahlungen erfahren derzeit wieder eine sehr hohe Diskussion in der Presse. Viele Vorstände und Geschäftsführer bekommen hohe Summen nach Beendigung ihrer Tätigkeit. Aber auch bei den Arbeitnehmern ist zur derzeitigen Krise die Abfindung ein großes Thema. Die Abfindungen werden aufgrund von Kündigung oder Verschlechterung der Arbeitsbedingungen gezahlt.

Ansprüche auf eine Abfindung können durch einen Sozialplan, einen Tarifvertrag, eine Aufhebungsvereinbarung, eine gerichtliche Festsetzung nach einer Auflösungsentscheidung oder durch eine gerichtliche Festsetzung eines Nachteilsausgleichs ausgelöst werden. Für Arbeitnehmer kann sich auch im Falle des § 1a KSchG, also bei einer ordentlich betriebsbedingten Kündigung seitens des Arbeitgebers, ein Anspruch ergeben.

Wenn Sie Fragen diesbezüglich haben, ob z.B. ein Anspruch auf eine Abfindung besteht, wie hoch eine Abfindung im konkreten Fall sein kann oder, für Arbeitnehmer interessant, in wie weit die gezahlte Abfindung Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld entfalten kann, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Sven von Below entweder per Email an Kanzlei(at)von-Below.de oder telefonisch unter 0211-8302038.